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   FG Niedersachsen, 16.06.2006 - 1 K 303/05   

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https://dejure.org/2006,7964
FG Niedersachsen, 16.06.2006 - 1 K 303/05 (https://dejure.org/2006,7964)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.2006 - 1 K 303/05 (https://dejure.org/2006,7964)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2006 - 1 K 303/05 (https://dejure.org/2006,7964)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kindergeldanspruch und die Liste der Arbeitssuchenden bei den Agenturen für Arbeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 4 S. 1 EStG; § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Meldung als Arbeitssuchender bei persönlicher Vorsprache des Kindes bei der Bundesagentur für Arbeit mit der Bekundung die Ausbildung fortsetzen zu wollen; Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld bei automatischer Löschung als Arbeitssuchender; Sinn und Zweck des ...

  • IWW
  • RA Kotz

    Kindergeld - Ausbildungsabbruch, Löschung von der Liste der Arbeitssuchenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1
    Kindergeld; Meldung als Arbeitssuchender; Arbeitslosenmeldung - Kein Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld bei automatischer Löschung als Arbeitssuchender

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld bei automatischer Löschung als Arbeitssuchender

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Verlust des Kindergeldanspruchs bei Löschung in der Liste der Arbeitssuchenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Anforderungen an eine Arbeitslosmeldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Meldung als Arbeitssuchender bei persönlicher Vorsprache des Kindes bei der Bundesagentur für Arbeit mit der Bekundung die Ausbildung fortsetzen zu wollen; Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld bei automatischer Löschung als Arbeitssuchender; Sinn und Zweck des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 2545
  • EFG 2006, 1595
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Köln, 19.10.2005 - 4 K 2103/04

    Kindergeldanspruch; Anspruchsvoraussetzungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2006 - 1 K 303/05
    c) Zur Vermeidung von Missverständnissen weist das Gericht darauf hin, dass mit diesem Rechtsverständnis über das Erfordernis des Kindergeldanspruchs die erforderliche Arbeitsbereitschaft eines arbeitslosen Kindes und seine Suche nach Arbeit weiterhin erforderlich ist und nicht durch die bloße Arbeitslosenmeldung ersetzt werden kann (vgl. dazu FG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2005 4 K 2103/04, StE 2006, 123).

    Das Gericht weicht mit seiner Rechtsauffassung über die Bedeutung der Streichung des Kindes aus der Meldeliste der Arbeitslosen von der des FG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2005 4 K 2103/04 StE 2006, 123 und der des FG Münster, Urteil vom 27. Juli 2005 10 K 5038/04 Kg EFG 2006, 684 ab.

  • FG Münster, 27.07.2005 - 10 K 5038/04

    Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2006 - 1 K 303/05
    Das Gericht weicht mit seiner Rechtsauffassung über die Bedeutung der Streichung des Kindes aus der Meldeliste der Arbeitslosen von der des FG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2005 4 K 2103/04 StE 2006, 123 und der des FG Münster, Urteil vom 27. Juli 2005 10 K 5038/04 Kg EFG 2006, 684 ab.
  • FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 468/04

    Meldung eines Kindes als Arbeitssuchender; Berücksichtigungsfähigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2006 - 1 K 303/05
    Das Gericht schließt sich deshalb der Rechtsauffassung des II. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts an, nach der die Streichung in der Meldeliste der Arbeitslosen aufgrund von Vorspracheversäumnissen lediglich Auswirkungen auf die Verpflichtung der Behörde zur Arbeitsvermittlung hat, die Kindergeldberechtigung jedoch nicht beeinflusst (vgl. Urteile vom 24. März 2004 2 K 56/02 EFG 2004, 1462; vom 17. August 2005 2 K 468/04 n. v.).
  • FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 56/02

    Anspruch auf Kindergeld bei Arbeitslosigkeit des Kindes; Pflicht zur Erneuerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2006 - 1 K 303/05
    Das Gericht schließt sich deshalb der Rechtsauffassung des II. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts an, nach der die Streichung in der Meldeliste der Arbeitslosen aufgrund von Vorspracheversäumnissen lediglich Auswirkungen auf die Verpflichtung der Behörde zur Arbeitsvermittlung hat, die Kindergeldberechtigung jedoch nicht beeinflusst (vgl. Urteile vom 24. März 2004 2 K 56/02 EFG 2004, 1462; vom 17. August 2005 2 K 468/04 n. v.).
  • BFH, 19.06.2008 - III R 68/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Der gegenteiligen Auffassung, dass ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten nach § 38 SGB III unschädlich sei (so Schmidt/Loschelder, a.a.O., § 32 Rz 25) und eine spätere --automatische-- Löschung der Meldung als Arbeitsuchender keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch habe (so Niedersächsisches FG, Urteile vom 17. August 2005 2 K 120/05, EFG 2006, 435, und vom 16. Juni 2006 1 K 303/05, EFG 2006, 1595; wohl auch FG Nürnberg, Urteil vom 11. April 2007 V 130/2006, juris), ist abzulehnen.
  • BFH, 17.12.2008 - III R 60/06

    Schuldhafte Versäumung eines Vorsprachetermins durch das Kind bei der Agentur für

    Der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) durch Urteil vom 16. Juni 2006 1 K 303/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1595) statt.
  • FG Düsseldorf, 05.06.2007 - 14 K 2129/06

    Aufhebung und Rückforderung von Kindergeld wegen eines fehlenden Nachweises über

    Vielmehr ist von einer Fortwirkung der Indizwirkung der Registrierung auszugehen (vgl. zur Wirkung der Löschung der Registrierung als Arbeitssuchender: Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 16.06.2006 1 K 303/05, EFG 2006, 1595).
  • FG München, 20.09.2007 - 5 K 1738/07

    Kindergeldanspruch für ein nicht erwerbstätiges Kind; Arbeitsbereitschaft und die

    Soweit nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts und des Finanzgerichts Brandenburg (Urteile des Finanzgerichts Niedersachsen vom 16.06.2006 1 K 303/05, EFG 2006, 684, und vom 24.03.2004 2 K 56/02, EFG 2004, 1462, sowie des Finanzgerichts Brandenburg vom 05.12.2001 6 K 2433/00, EFG 2002, 207, Pust in Litt- mann/Bitz, Das Einkommensteuerrecht, § 32 Rz. 334) ab 2003 die Vorschrift des § 38 SGB III im Kindergeldrecht ohne Belang ist, wird aber von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung übereinstimmend gefordert, dass neben der bloßen Arbeitslosenmeldung die Arbeitsbereitschaft und die Suche nach Arbeit für den Kindergeldanspruch hinzukommen müssen (Urteile des Finanzgerichts Niedersachsen vom 16.06.2006 1 K 303/05, EFG 2006, 684, und vom 24.03.2004 2 K 56/02, EFG 2004, 1462, Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 05.12.2001 6 K 2433/00, EFG 2002, 207, Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.10.2005 4 K 2103/04, Haufe und Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27.07.2005 10 K 5038/04, EFG 2006, 684).
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